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Mai, 2019:
Ausgabe #10 ist erschienen

Francisco Javier Gomez Rieser und Christine Zunke 

Mein Herz verschenk’ ich, wenn ich tot bin

Anmerkungen zur Organ- und Gewebespende         

 

Leichen oder Teile von ihnen neuen nützlichen, ästhetischen oder mystischen Verwendungen zuzuführen, ist barbarisch. Der Schrumpfkopf, der Skalp, das Essen bestimmter Leichenteile von Angehörigen oder Feinden in dem Glauben, sich dadurch die besten ihrer Eigenschaften physisch einzuverleiben – all dies glaubt die westliche Zivilisation zusammen mit anderem mystischen Aberglauben längst überwunden zu haben.

Dagegen ist das Öffnen und Zerteilen von Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken aufs engste mit den Idealen der Aufklärung und somit auch der modernen bürgerlichen Gesellschaft verknüpft. Gegen den Willen der christlichen Kirche wurden mit Beginn des bürgerlichen Zeitalters in medizinischen Fakultäten die Tabus, welche die Würde des Lebenden noch über seinen Leichnam warfen, überwunden. Beim Aufstieg der Naturwissenschaften war der medizinische Fortschritt von Anfang an in der ersten Reihe mit dabei. Das Wissen um die Anatomie und die Lage der inneren Organe ermöglichte die Chirurgie und was noch zu Mary Shelleys Zeiten als ambivalente Zukunftsvision galt, ist heute gängige medizinische Praxis: die Organtransplantation. Einem toten oder in besonderen Fällen auch lebendigen Körper können Organe entnommen werden, um ein defektes Organ im Körper eines Patienten auszuwechseln.

Todesursache: Organmangel

 Waren die ersten Versuche der Organverpflanzung noch nicht sehr erfolgreich, so kann heute gezielt mit Medikamenten der Abstoßungsreaktion gegen fremdes Gewebe entgegengewirkt werden und die Anzahl der Patienten, deren Leben durch diesen Eingriff oder dessen Folgen nicht endet, sondern sich verlängert, steigt stetig an. Derzeit leben, abhängig von Art und Grad der Erkrankung, knapp 70 Prozent der Patienten mit einem neuen Organ länger als fünf Jahre. Die Zahlen der Überlebenden steigen mit technischem Fortschritt jährlich und damit ist heute im statistischen Mittel die Lebenserwartung nach der Organtransplantation höher, als es bei unterlassener Transplantation zu erwarten gewesen wäre.1

Dadurch ist die Organtransplantation nicht mehr bloß ein Experiment, ein vages Versprechen der Forschung auf die Zukunft, sondern durchgesetzte Praxis. Jedem Menschen, der an Organversagen zu sterben droht, ist sie eine reale Möglichkeit der Lebensverlängerung. Die meisten Menschen sterben irgendwann an dem Versagen des einen oder anderen Organs. Im Zuge des Fortschritts der Transplantationsmedizin können immer mehr Organe auch bei immer älteren Menschen mit immer höheren Erfolgs- (das heißt Überlebens-) Chancen transplantiert werden. Hierdurch entsteht eine neue Todesursache: Organmangel. Man stirbt nunmehr nicht länger am Versagen von Herz, Niere, Leber oder Lunge; angesichts der fortschreitenden technisch-medizinischen Möglichkeiten tritt der Tod durch akuten Mangel an Spenderorganen ein. Der Tod auf der Warteliste sei nunmehr kein medizinisches, sondern ein soziales Problem, mehrere hundert Leute sterben jährlich angeblich an fehlenden Spenderorganen; sie sterben nicht an Nieren- oder Herzversagen, sondern an ›mangelnder Menschlichkeit‹ – so verkünden es zumindest die allgegenwärtigen Werbeplakate für die Organspende2 – während die Schicksale der vielen Menschen, die beispielsweise durch Abstoßungsreaktionen an der Organtransplantation sterben, hinter den Türen der Krankenhäuser verborgen bleiben.

Dieser Erhebung des Todes durch Organversagen zum sozialen Problem entspricht eine schlichte Kindergartengerechtigkeit, mit der die Spendebereitschaft moralisch eingefordert wird: Wenn Du in Lebensgefahr ein neues Organ haben möchtest, dann solltest Du auch bereit sein, Deine zu spenden. Dies nimmt den Einzelnen in die direkte Verantwortung. Nicht zu Spenden ist unterlassene Hilfeleistung und kommt fast schon einem Mord gleich: Man verweigere anderen das Leben.

Mit der ganzen Werbemacht einer kommerziellen Organspendemaschinerie wird vermittelt, man könne »selbst im Tod noch etwas Gutes tun«,3 so Peter Maffay auf dem Internetauftritt der Stiftung Für’s Leben. Für Organspende. Auf deren Homepage steht der Altruismus im Zentrum. Schon im Intro erfährt man, dass Geben seliger denn Nehmen sei und unter dem Reiter ›Mitfühlen‹ findet sich eine Bildergalerie mit einer persönlichen Schicksalsgeschichte hinter jedem Bild: glückliche Empfänger von Organen, angespannt hoffnungsvolle Patienten auf Wartelisten und hinter schwarzweißen Fotos diejenigen, welche vergeblich warteten. Der unmittelbaren Rationalität der Argumente für eine Organspende kann man sich nur schwer entziehen: Sie tut nicht weh, kostet nichts, ermächtigt moralisch4 zum Anspruch, im Bedarfsfall ein gespendetes Organ zu beziehen und ist darüber hinaus eine selbstlose gute Tat mit Vorbildfunktion. Man soll dasjenige ungefragt affirmieren, von dem man sich auch nur denken könnte, unter bestimmen Bedingungen selbst darauf angewiesen zu sein. Die Analogie zu Strukturen bestehender Herrschaftsformen5 könnte an dieser Stelle schon misstrauisch machen.

Tatsächlich ist der Mangel an transplantationsfähigen Organen nur graduell der fehlenden Spendebereitschaft geschuldet. Die Tatsache, dass die Anzahl der geeigneten Spender geringer ist als die der potentiellen Empfänger, ist systematisch in der Transplantationsmedizin angelegt. Durch den medizinischen und technischen Fortschritt bei der Transplantation in den letzten Jahren hat der Mangel noch einmal rapide zugenommen. Insbesondere durch die Entwicklung neuer Medikamente, welche die gefürchtete Abstoßungsreaktion des fremden Gewebes unterdrückt, kommt bei immer mehr Patienten eine Transplantation medizinisch infrage. Derselbe medizinische Fortschritt hat zugleich zur Folge, dass immer mehr Patienten erst in einem körperlichen Zustand sterben, der sie als mögliche Spender für lebenswichtige Organe ausschließt. Die steigende Verkehrssicherheit, die Airbags und Hightechmotorradbekleidung vermindern zusätzlich den Anteil der Menschen, die in jungen Jahren mit gesunden Organen einen Hirntod erleiden. Die Zukunft der Transplantationsmedizin wird darum höchstwahrscheinlich zunehmend in synthetischen Organen liegen. Nur technisch kann der ›Organmangel‹ überwunden werden. Synthetische Ersatzorgane werden vom Körper des Patienten nicht abgestoßen, was die belastende Immunsuppressionstherapie entbehrlich machen würde. US-Amerikanische Wissenschaftler der UCSF Arbeiten bereits an der Konstruktion einer künstlichen Niere, die 2017 testreif sein soll.6 Künstliche Teile des Herzens werden schon erfolgreich transplantiert. Man kann also davon ausgehen, dass die Prothesentechnik in Zukunft ihren Schwerpunkt von äußeren Gliedmaßen auf die inneren Organe verlagern wird. Ob es allerdings gelingt, die eiserne Lunge derartig zu verkleinern und biosynthetisch dem menschlichen Körper anzupassen, dass sie plantationsfähig wird, lässt sich heute noch nicht sagen – darum sind weiterhin Kampagnen für das Einwerben von Organen bei der Bevölkerung unverzichtbar. Deren Aufgabe besteht darin, zugleich mit dem Fortschritt der Transplantationsmedizin eine neue Moralvorstellung über die Pflicht des Bürgers als potentieller Organspender zu schaffen. Um diese Pflicht etablieren zu können, musste zuerst die Vorstellung vom Tod leicht modifiziert werden.

Lebende Tote? Der Hirntod

Während die Biologie noch immer Schwierigkeiten hat, eine allgemeine Bestimmung zu finden, was denn überhaupt Leben ist, hat am anderen Ende die Medizin mit fortschreitender technologischer Entwicklung das Problem, bestimmen zu müssen, wann ein Mensch tot ist. In den Vorstellungen der modernen aufgeklärten westlichen Welt trat das Organ ›Gehirn‹ an die Stelle des alten metaphysischen Reflexionsbegriffs der ›Seele‹: Das Gehirn ist der Sitz aller Gedanken, der Persönlichkeit, des Charakters. Ich bin mein Gehirn! Das Gehirn als Sitz der Persönlichkeit stellt erst die durchgehende persönliche Identität des Patienten her – dass Ich es bin, dem da ein Organ implantiert wurde. Unter dieser Voraussetzung ist eine Person tot, wenn ihr Gehirn nicht mehr funktioniert. Darum ist auch eine Gehirntransplantation nicht technisch, sondern ethisch von vornherein ausgeschlossen.

Die Durchsetzung des Hirntodes als Ende des Lebens ist sowohl die ethische, als auch die medizinisch-technische Grundvoraussetzung dafür, dass überhaupt Organe transplantiert werden können. Lebendspenden von Nieren oder Teilen der Leber sind ausgenommen. Denn um die Organe unbeschadet und frisch entnehmen zu können, muss das Herz noch schlagen, müssen Kreislauf und Stoffwechsel so weit arbeiten, dass sich noch keine Gifte organischer Zersetzung im Körper befinden, die die Organe für eine weitere Transplantation untauglich machen würden. Also haben sich Rechtswissenschaftler und Transplantationsmediziner (mit weitgehend unkritischer Legitimation durch Ethikkommissionen) auf eine Definition der Grenze zwischen Tod und Leben geeinigt, welche die Hirntoten aus dem Kreis der Lebenden ausschließt und es so möglich macht, frische Organe aus einem Körper zu entnehmen, dessen Stoffwechselprozesse noch nicht zum Erliegen gekommen sind.7 Dies ist entscheidend, denn allen Transplantationsgesetzen zufolge, dürfen die meisten Organe nur toten Körpern entnommen werden. Der Spenderkörper soll nicht erst durch die Explantation sterben, denn dann wäre die Organentnahme Todesursache und damit Mord. Die Hirntoddefinition ist also pragmatisch ganz auf die Erfordernisse der Transplantationstechnik ausgerichtet.

Interessanterweise wird gerade wieder von Seiten der Neurophysiologie Zweifel laut, ob die Plastizität des Gehirns eine Definition des Hirntodes im engen Sinne überhaupt zulasse. Restaktivität findet sich sogar noch im Gehirn eines toten Fischs aus dem Supermarkt, wie der Neurophysiologe Bennet sehr öffentlichkeitswirksam zeigen konnte.8

Begründet wird die heute durchgesetzte Definition des Hirntodes als Tod damit, dass ohne Gehirn als dem zentralen Steuerungsorgan keinerlei Körperfunktionen aufrecht erhalten werden könnten. Die Stiftung Für’s Leben. Für Organspende verkündet auf ihrer Homepage ohne Fachjargon: »Das Gehirn ist das übergeordnete Steuerorgan aller elementaren Lebensvorgänge. Mit seinem Tod ist auch der Mensch in seiner Ganzheit gestorben.«9 Dagegen führte der US-amerikanische Bioethikrat Ende 200810 an, dass die Körper von Hirntoten faktisch noch über höchst komplexe Steuerungsfunktionen verfügten. So ist auch bei vollständigem Hirntod die Regulation von Blutfluss, Hormonhaushalt und Körpertemperatur gewährleistet.11 Der hirntote Körper reagiert auf Schmerzreize mit einer Steigerung des Blutdrucks. Was einem Ethikrat von vielen nach etlichen Jahren der Transplantationspraxis auffiel und zu einer kritischen Stellungnahme brachte, war keine neue medizinische Erkenntnis, es war der Widerspruch, der sich notwendig durch diesen Bereich der Medizin zieht: Organtransplantation erfordert einen lebenden Toten; denn die Organe von herkömmlichen (herztoten) Leichen sind unbrauchbar und die Organe Lebender zu entnehmen, wäre Mord. Dies ist die Leistung der Hirntoddefinition: sie schafft Tote, die noch hinreichend am Leben sind, um ihre Organe weitergeben zu können.

Der Hirntod ist also notwendige Bedingung der heutigen Transplantationstechnologie – und mit ca. einem Prozent äußerst selten. Er wird von Laien kaum angezweifelt, weil die Vorstellung persönlicher Identität an klares Bewusstsein und dieses an ein intaktes Gehirn gebunden vorgestellt wird. Er wird vorgestellt als der Zeitpunkt, ab dem »man Nix mehr davon hat«, ab dem der Körper unwiderruflich als bewusstlose Schale bloß noch vegetiert. Doch der medizinischen Definition nach ist der Hirntote nicht bewusstlos, nicht komatös, sondern tatsächlich tot. Das Problematische an der Hirntoddefinition stößt dem Laien beispielsweise dann auf, wenn Angehörige von zur Organentnahme vorgesehenen Hirntoten begleitend dabei sein wollen, wenn die ›lebenserhaltenden‹ Maschinen abgestellt werden. Sie wollen jemanden beim Sterben begleiten, der bereits als tot definiert ist und dürfen wegen der Organentnahme nicht dabei sein, wenn das Herz aufhört zu schlagen.

Organhandel darf es nicht geben – er würde die bürgerliche Subjektivität gefährden

 Einen lebenden Körper, der beatmet und ernährt werden muss, dessen Herz schlägt, dessen Blutkreislauf und Stoffwechsel sich reguliert und dessen Gehirn funktionsuntüchtig ist (und der damit kein Bewusstsein hat), als wesentlich tot zu begreifen, dies ist die aufgeklärte Variante der metaphysischen Trennung von Körper und Geist. Unter der Voraussetzung der Vorstellung – nicht mehr die einer unsterblichen Seele in einem sterblichen Körper, sondern eines toten Geistes in einem lebenden Körper wird das Verhältnis vom Subjekt zu seinem Körper neu zu denken sein.

John Locke begründete die Unmöglichkeit des Privatbesitzes an der eigenen Seele schon nicht mehr mit eventuellen religiösen Argumenten, sondern mit der Untrennbarkeit der Seele vom lebendigen Körper. Da die Seele in keiner Weise vom lebendigen Körper getrennt werden könne, sei sie auch nicht zu veräußern und somit kein eigener Besitz – im Gegensatz zur Arbeitskraft, die sich als bloße Fähigkeit zu arbeiten auf Zeit verkauft und sich nach Veräußerung wieder herstellen lässt; dabei ist das durch die Arbeit geschaffene Produkt vom Körper getrennt, während die Arbeitskraft sich zugleich als Vermögen des lebenden Körpers reproduzieren lässt. Mit der Organentnahme wird nun der zumindest in Teilbereichen noch funktionierende (also ›lebende‹) Körper zu einem Gegenstand im Besitz der (sterblichen bzw. bereits toten) Psyche, an dem veräußerliches Eigentum zumindest möglich sein kann. Aber wer kann Eigentümer einer Leiche im juristischen Sinne sein, wer im logischen? Wer hat ein Zugriffsrecht? Privatpersonen, Familie, Institutionen, Firmen, Krankenhäuser? Kann ich zu Lebzeiten Eigentümer meines Körpers sein und über meinen Tod hinaus über ihn verfügen? Marktradikale Theoretiker entwickeln bereits Konzepte, in denen der Körper eines Menschen ebenso selbstverständlich ein vererbbares Wirtschaftsgut ist wie das Auto oder das Haus.12

Das Eigentum am eigenen Körper ist logisch wie rechtlich problematisch. Jedes Eigentum braucht einen Eigentümer, jeder Vertrag braucht einen Vertragspartner, der für sich selbst einstehen kann und nicht wiederum Eigentum eines anderen sein kann. Deshalb sind bürgerliche Subjekte unveräußerlich und können über sich verfügen. Nur so sind sie als Freie und Gleiche vertragsfähig und können, dürfen und müssen ihre Arbeitskraft (als ihr Eigentum, oft ihre einzige veräußerliche Ware) verkaufen – nicht jedoch sich selbst als ganze (d.h. auch körperliche) Person. Um die Integrität des Rechtssubjekts zu erhalten, muss die Person als ganze in ihrer Körperlichkeit erhalten werden. Darum ist die Unversehrtheit der eigenen Person, wie sie in der ein oder anderen Form in allen Festschreibungen der Menschenrechte garantiert ist, nicht bloß idealistischer Überschwang oder bloßes Mittel zur Wahrung der Arbeitsfähigkeit der Bevölkerung; sie ist integraler Teil und Voraussetzung bürgerlichen Rechts. Deshalb setzt der Staat (kulturell verschiebbare) Grenzen, innerhalb derer die Person frei über den Umgang mit ihrem Körper verfügen kann. Piercings, Selbstmord, Amputationen aus ästhetischen Gründen, Selbstverstümmelung und ähnliche Eingriffe in die eigene Körperlichkeit können vom Staat erlaubt, geduldet, verboten oder durch andere Zwangsmaßnahmen (bspw. Psychiatrisierung bei Selbstgefährdung) reglementiert werden, je nachdem, wie dadurch die Unveräußerlichkeit oder der Schutz der Unversehrtheit der Person als gefährdet angesehen wird.

Als Teil eines lebenden Organismus haben Organe also keinen Besitzer und dürfen nicht gehandelt werden, weil sie zum Unveräußerlichen der Person gehören. Selbst der jüdische Wucherer Shylock, die antisemitische Personifikation des Schreckens des aufkommenden Kapitalismus, scheitert in seinem Versuch, sein Pfand einzufordern, an der Unmöglichkeit, das zugesicherte Fleisch ohne Verlust an Blut (d.h. ausdrücklich ohne Beschädigung lebendiger venezianischer Bürgerschaft) aus dem Körper zu schneiden13.

Mit dem Tod verschwindet die Person, aber damit auch der mögliche ›Eigentümer‹ ihres (ehemaligen) Körpers. Als Gegenstand ohne Eigentümer bleibt somit ein Rest der Unveräußerlichkeit im toten Körper bestehen; doch diese wird brüchig, ist nicht länger absolut gesetzt. Dem bürgerlichen Unversehrtheitsideal nach ist das Subjekt gerade mit seinem Körper identisch gesetzt. Indem die Hirntoddefinition die Identität der Person in das Gehirn legt, dem der Körper bloßes lebenserhaltendes Werkzeug ist, bricht sie zugleich mit der Unveräußerlichkeit der Person, die, wenn es um ihre logische Freiheit und körperliche Unversehrtheit geht, gerade nicht von ihrem Körper getrennt werden kann. Für die Transplantationspraxis wird dieser Widerspruch in Kauf genommen – doch nur, wenn dabei der Schein gewahrt bleibt, dass trotz des Bruchs mit der Unveräußerlichkeit der menschliche Körper kein zu Veräußerndes werde.

Acquise und Vergabe von Organen

Im Verhältnis zum Körper, sofern wir uns ihn zum Mittel machen müssen für Zwecke, die wir nicht selbst bestimmen, tritt uns augenfällig die Zumutung der kapitalistischen Produktionsweise entgegen. Peinlich berührt wenden wir uns ab – und als Brandmauer zwischen persönlicher Selbstbestimmung und vollständiger kapitalistischer Vernutzung gilt der Grundsatz: Organhandel findet nicht statt!

In diesem Spannungsverhältnis zwischen Selbsteigentum und Autonomie, Altruismus und Marktförmigkeit bewegen sich die rechtlichen Regelungen im Transplantationsgesetz; so gilt in der BRD noch die erweiterte Zustimmungsregelung: Wenn sich jemand nicht zu Lebzeiten explizit für oder gegen eine Organspende entschieden hat, sollen Angehörige entscheiden und hierbei berücksichtigen, was sie vermuten, wie der Verstorbene selbst entschieden hätte. Diese Regelung hat einen deutlichen Appellcharakter: Sie spricht das moralische, verantwortungsvolle Subjekt an.

In einigen anderen europäischen Ländern gilt die Widerspruchsregelung: Wer sich nicht zu Lebzeiten explizit gegen eine Organspende ausgesprochen hat, dem können nach dem Tod sämtliche Organe und andere Gewebe entnommen werden. Damit setzt der Staat das Subjekt als prinzipiell verfügbar und veräußerbar. Ist die Verfügbarkeit allgemein, kann auch viel rationeller mit dem Körpermaterial umgegangen werden. So checkt in Spanien, sobald ein schwerverletztes Unfallopfer in die Klinik kommt, ein extra dafür bereitgestellter Beauftragter die Tauglichkeit auf eine Organentnahme und wirft eine ganze Maschinerie an, um die Zeit zwischen einem eventuellen Hirntod und dem Herztod möglichst effektiv zu nutzen. Während es in diesem Fall als Normalität gesetzt wird, die toten Körper als gesellschaftliche Güter zu behandeln, wird mit der erweiterten Zustimmungsregelung eine moralische Forderung der Gemeinschaft an alle ihre Mitglieder suggeriert, ihre Körper postmortal zum Gemeinschaftsgut zu machen.14

Weil ›zu wenige‹ dieser Forderung nachkommen, gibt es in der BRD deutlich weniger Organentnahmen als in den Ländern, in denen die Widerspruchslösung gilt. Deswegen wird die erweiterte Zustimmungsregelung durch die sogenannte Entscheidungslösung abgelöst. Ein jeder Einwohner soll, beispielsweise bei der Ausstellung eines Personalausweises oder des Führerscheins, zu seiner Bereitschaft zur Organspende befragt werden und die entsprechenden Daten sollen dann auf dem Chip der Krankenkassenkarte gespeichert werden. Im Vorfeld dieser Regelung sieht nun der Staat einen deutlich stärkeren Bedarf an Werbung, auch wenn sie im Transplantationsgesetz (TPG) konsequent und euphemistisch als Aufklärung15 bezeichnet wird.

Da die Koordination der Gewinnung und die Distribution transplantierbarer Organe nicht über den Markt erfolgen soll (Organhandel ist und bleibt verboten), bedarf es einer eigenen Organisationsform, die bemerkenswert undurchsichtig ist. Die Bundesärztekammer (BÄK) ist die Dachorganisation der ärztlichen berufsständischen Vertretungen. Diese legt in ihrer Ständigen Kommission Organtransplantation (gemäß § 16 TPG) die Kriterien fest, nach denen in der BRD die Wartelisten der Patienten geführt werden und nach denen die Verteilung der Organe entschieden wird. Obendrein wirkt sie in jenen personell nahezu identisch besetzten Kommissionen mit, welche die Einhaltung der von ihr aufgestellten Regeln überwacht. Das Transplantationsgesetz selbst bleibt in der Frage nach der genauen Verteilung und ihren Kriterien vage. Die vom TPG genannten beiden Vermittlungskriterien, Erfolgsaussicht und Dringlichkeit, stehen faktisch zumeist gegeneinander, da die Dringlichkeit der Transplantation mit der Schädigung des Gesamtorganismus des Patienten wächst, während die Erfolgsaussicht im gleichen Maße sinkt.

Organtransplantationen dürfen in der BRD nur von Transplantationszentren (TZ) in Kliniken unterschiedlichster Trägerschaft durchgeführt werden. Koordiniert wird das auf der nationalen Ebene von der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation). Dabei erhalten die Krankenhäuser für eine Organtransplantation eine festgelegte Pauschale von der DSO. Die DSO wiederum bekommt eine Fallpauschale vom Spitzenverband ›Bund der Krankenkassen‹. Aus dieser Fallpauschale werden auch die Organuntersuchungen und der Transport bezahlt. Die Höhe des Budgets hängt direkt von der Zahl der vermittelten Transplantationen ab, die DSO finanziert sich also nicht wie eine Behörde, die je nach zu erwartendem Arbeitsaufwand ausgestattet wird, sondern wie ein Unternehmen gemäß der auf Wachstum ausgerichteten Kapitallogik. Gelingt es ihr, viele Transplantationen zu vermitteln, bekommt sie mehr Geld, das in mehr Personal, Ausstattung, Werbung etc. gesteckt werden kann, um noch mehr Transplantationen einzuwerben.

Zur Acquise unterhält die DSO eine nicht rechtsfähige Tochterstiftung unter Treuhandschaft: die bereits oben genannte Stiftung Für’s Leben. Für Organspende. Den Erfolg dieser ›zielgerichteten Aufklärung‹ bekam sie Ende 2011 durch die Verleihung des Kommunikationspreis KOMPASS des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen bestätigt. Dessen Jury, hochrangige Journalisten und Redakteuren, lobten insbesondere den Internetauftritt der Stiftung: »Insgesamt gelingt es, Hemmschwellen zur Organspende abzubauen und ein oftmals mit Angst beladenes Thema positiv zu besetzen.«16

Zusammen mit Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Österreich, Slowenien und Kroatien ist die BRD Mitglied im Eurotransplantverbund (ET). Dieser koordiniert die Vermittlung aller gespendeten Organe übernational in den Mitgliedsländern und führt zentrale Wartelisten. Bei der Auswahl der Empfänger achtet er auf kurze Transportwege wie auf genetische Übereinstimmungen, um die notwendigen Immunsuppressionen gering halten zu können. Wird kein geeigneter Empfänger gefunden, vermittelt Eurotransplant auch Organe in Länder außerhalb des ET Verbundes.

Doch es gibt auch Wege an dieser zentralen Warteliste vorbei. Insbesondere Organe ›minderer Qualität‹ von älteren, lange erkrankten oder künstlich beatmeten Patienten können aufgrund ihrer nur noch eingeschränkten Transportmöglichkeiten direkt an von den zuständigen Chirurgen persönlich ausgewählte Organempfänger im eigenen Transplantationszentrum zugeteilt werden. Im Jahr 2007 wurden beispielsweise in solchen beschleunigten Verfahren 33 Prozent der Lungen an den bestehenden Wartelisten vorbei transplantiert. Zudem führen die TZ gesonderte ›High Urgent Listen‹ mit Patienten, die ohne Organspende innerhalb kürzester Zeit versterben würden und bei der Zuteilung bevorzugt behandelt werden. Wie dringlich der Fall ist, muss Eurotransplant dann den Meldebögen der behandelnden Ärzte entnehmen. Eine möglichst schnelle und passende Vermittlung bereitstehender Spenderorgane folgt danach automatisch nach festgelegten Kriterien. Angesichts der Tatsache, dass die Chefärzte der Kliniken an Privatpatienten gut 10.000 € mehr verdienen als an Kassenpatienten, wundert es dann nicht, dass bei etwa 10% Privatversicherten in der Gesamtbevölkerung in manchen deutschen Transplantationszentren bis zu 50% der Organe an Privatpatienten gehen.17 In jedem Falle kann es nicht schaden, privat versichert zu sein, um einen High-Urgent-Status zu erhalten, oder aber gleich als Patient außerhalb des Eurotransplant Verbundes die Operation privat zu bezahlen (ca. 5%).

Letztlich kann nur der behandelnde Arzt wirklich feststellen, in welchem Zustand ein potentiell zu entnehmendes Organ und wie dringlich eine Organtransplantation ist. Es wäre absurd zu glauben, dass in einer marktförmig strukturierten Gesellschaft die Tatsache, für die ansonsten gleiche Leistung deutlich mehr Geld zu bekommen, die Entscheidung nicht beeinflussen würde. Zumal in den Kontrollgremien der BÄK genau dieselben Ärzte wiederum als Sachverständige sitzen. Es wäre allerdings ein Missverständnis, die Ursache solch statistischer Auffälligkeiten in bekannter Manier alleine im persönlichen Gewinnstreben ›gieriger‹ Ärzte sehen zu wollen. Das gesamte Transplantationszentrum erhält auf diese Weise einen höheren Mittelzufluss. Vielleicht versetzt sogar die bevorzugte Behandlung von Privatpatienten das TZ überhaupt erst in die Lage, auf dem Markt zu bestehen und die nötigen Einrichtungen und Fachkompetenzen zu erwerben, um auch dem Kassenpatienten eine adäquate Behandlungsmöglichkeit bieten zu können? Wie auch immer, unter kapitalistischen Bedingungen erscheint diese Ungleichbehandlung jedenfalls nicht als Ungerechtigkeit, sondern als Sachzwang.

Der Rumpf des Eisbergs: Gewebespenden

 Unerwähnt blieb bislang ein großer Bereich der Transplantationsmedizin, der zwar deutlich risikoärmer ist als das Verpflanzen ganzer Organe, jedoch auch weniger gut angesehen: Häute, Hornhäute des Auges, Sehnen oder granulierte Knochen sind bei Operationen nach Verletzungen oder in der Schönheitschirurgie ein wichtiges und bei Ärzten beliebtes Material. Selten wird vor solchen Eingriffen den Patienten mitgeteilt, dass ihre Kiefer, Nasen, Gelenke et cetera mithilfe von aus Leichen gewonnenem Material behandelt wurden.

Diese Gewebespenden sind viel häufiger als Organspenden, aber in der Öffentlichkeit weniger bekannt. Sie sind in ihrer medizinischen Anwendung in vielen Fällen auch nicht lebensverlängernd und daher weniger moralin- und werbeträchtig. Zudem bieten Gewebespenden – die heutzutage ebenso freiwillige Spenden sein sollen wie die Organspenden – die Schnittstelle zum kommerziellen Arzneimittelmarkt. So ist zwar in Deutschland der kommerzielle Handel mit Organen und Geweben von Menschen verboten, die gespendeten Gewebe werden aber legal von kommerziellen Firmen bearbeitet und in medizinische Transplantate umgewandelt. Diese fallen größtenteils rechtlich unter das Arzneimittelgesetz und können so, je nach Grad der Umwandlung, entweder wie alle Arzneimittel ganz regulär gehandelt oder gegen ›Aufwandserstattung‹ international weitergegeben werden.

Im Tissue Engineering werden biotechnologische Produkte aus menschlichem Rohmaterial hergestellt. Insbesondere die plastische Chirurgie nutzt Transplantate aus facia later, der Muskelhülle des Oberschenkels. Die Kollagenmatrix aus der Haut wird als azelluläres Produkt (›Alloderm‹), gereinigt von allen Spenderzellen, welche der neue Körper abstoßen würde, vor allem in der kosmetischen Chirurgie oder auch bei Bauchoperationen eingesetzt zur Grundversorgung von Wunden oder Unterfütterung von Falten. Bänder, Sehnen und auch Herzklappen werden nicht als Organspende, sondern als Gewebe transplantiert. Knochen werden nur im Ausnahmefall als ganze transplantiert, jedoch in großem Umfang zu verschiedenen Knochengranulaten verarbeitet, für die es diverse medizinische und kosmetische Einsatzfelder gibt (z.B. Kieferknochenaufbau für Zahnimplantate). Die Hornhäute des Auges werden ebenso wie der Meniskus oder die dura mater (Hirnhaut) international gehandelt und transplantiert. Gerade bei technisch gereinigten und aufbereiteten Produkten werden die empfangenen Patienten zumeist nicht über den Ursprung der Produkte informiert – ebenso wenig wie der Spender oder seine Angehörigen auf die verschiedenen Nutzungsbereiche aufmerksam gemacht werden.

»In den USA, wo es besonders viele kommerzielle Firmen gibt, wird der Wert aller menschlichen Körperteile aus einer Leiche auf 250.000 Dollar und mehr geschätzt. In Deutschland ist der Gewebesektor überwiegend gemeinnützig organisiert. D.h. allerdings nicht, dass Gewinnstreben in jedem Fall ausgeschlossen sein muss.«18 Auch in der BRD verdienen Privatfirmen, wie beispielsweise die deutsche Firma Tutogen Medical GmbH, mit Knochenpartikeln, Muskelhäuten und anderem bearbeiteten Leichenmaterial viel Geld. Organe zur Transplantation können nur den wenigen Körpern entnommen werden, bei denen der Hirntod vor dem Herztod eintritt und auch dann nur, wenn die Organe noch nicht stark durch Krankheit oder Alter geschädigt sind. Gewebe lassen sich dagegen aus jeder Leiche entnehmen, insbesondere die Knochen sind auch dann noch zu verarbeiten, wenn der Tote sehr alt oder krank war. Je nach Gewebeart bleibt für die Entnahme ein Zeitfenster von einigen Stunden bis zu Tagen nach dem Herzversagen, die technisch bearbeiteten Transplantate bzw. Arzneimittel können oft sogar mehrere Monate gelagert werden.

Allerdings ist es wegen der Kommerzialisierung dieses Sektors deutlich schwieriger, von Angehörigen die Erlaubnis zur bloßen Gewebeentnahme zu erhalten. Und mit zunehmender öffentlicher Aufmerksamkeit ist eine ›Selbstbedienung‹ aus Pathologien und gerichtsmedizinischen Instituten zumindest in Westeuropa skandalbehaftet geworden. Deshalb gibt es seit 2007 am Institut für Rechtsmedizin (Hamburg) eine eigene Stelle für das Angehörigenmanagement, d.h. für die Gespräche mit den Angehörigen, in denen sie nach ihrer Zustimmung zur Gewebespende gefragt werden. Die für das Angehörigenmanagement zuständige Mitarbeiterin hospitierte zur Einarbeitung in dem Callcenter eines lokalen Gewebenetzwerkes in den USA. In beiderseitigem Nutzen wurde dieser Aufenthalt von dem Deutschen Institut für Zell-und Gewebeersatz gemeinnützige GmbH (DIZG), dem Kunden, der aus dem rechtsmedizinischen Institut die Sehnen, Häute und Knochen geliefert bekommt, mitfinanziert:19 Das DIZG ist eine der wenigen Einrichtungen in Deutschland, die aus bestimmten menschlichen Geweben klassische Arzneimittel herstellen dürfen (ein anderes ist z.B. die kommerzielle Tutogen Medical GmbH).

Bei einer allgemeinen Befragung stimmen zwar zwei Drittel der Befragten prinzipiell einer Organspende zu, aber nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärung über die Gewebespende ist kaum ein Angehöriger bereit, Verstorbene für die Explantation von Gewebe freizugeben. Einige Krankenhäuser verzichten daher sogar bei den seltenen potentiellen Organspendern im Angehörigengespräch auf die Freigabe von Gewebeentnahmen, um eine Zustimmung zur Organentnahme nicht zu gefährden.20

Hat sich der Tote aber bereits zu Lebzeiten eindeutig festgelegt, vereinfacht das das Verfahren enorm. Denn ein Organspender willigt zumeist sowohl in eine Organ- als auch eine Gewebeentnahme ein. Zwar gibt es die Möglichkeit, auf dem Organspendeausweis die Gewebespende explizit auszuschließen. Im Rahmen einer Aufklärung über die Organspende wird allerdings nicht auf die Besonderheiten der Gewebespende hingewiesen, so dass sich kaum jemand veranlasst fühlt, zwar einer Lungenentnahme zuzustimmen, eine Sehnenentnahme aber abzulehnen. Weil der Hirntod selten ist, gibt es mehr organspendenwillige Patienten als Hirntote mit zur Entnahme geeigneten Organen und darum faktisch deutlich mehr Gewebespender als Organspender – zurzeit jährlich etwa 4.500 Organspenden (Lebendspenden mit eingerechnet), aber mehrere 10.000 Gewebespenden. Unbemerkt von der öffentlichen Diskussion werden so die allermeisten Menschen mit altruistischem Organspendeausweis nicht Organ-, sondern Gewebespender. Mit der neuen ›Entscheidungslösung‹, die jedem eine Entscheidung pro oder contra Organspende abnötigen und diese mit den Notfallinformationen auf der Krankenkassenkarte speichern soll, wird es – so die Intention – deutlich mehr Menschen mit Organspendeausweis als bislang geben, denen nach ihrem Tod Gewebe entnommen werden kann. So verquicken sich Menschlichkeit und Kommerz auf den neuen Krankenkassenkarten.

Noch in den Anfängen der Gewebetransplantation in den 1980ern wurden in den durch das Sozialsystem finanzierten Krankenhäusern die Gewebeentnahmen bei Autopsien so nebenbei erledigt und eine Krankenschwester kümmerte sich anschließend um die Tiefkühltruhe mit den Knochenvorräten. Die dabei anfallende Arbeit wurde kostenmäßig an keiner Stelle erfasst. Heutzutage sind die Gewebeentnahme und die Transplantation in Profit Centern oder Tochtergesellschaften organisiert – und buchhalterisch durchkalkuliert. Allein die Tatsache, dass es sich bei diesen Firmen größtenteils um gemeinnützige Organisationen (Stiftungen, Vereine oder gemeinnützige GmbH) handelt, schließt nämlich ein kommerzielles Interesse nicht aus. Die Differenz zwischen gemeinnützigen und sonstigen Firmen liegt vor allem im Steuerrecht – eine gGmbH ist von Steuern teilweise befreit, dafür dürfen die Einnahmen nicht ausgeschüttet werden und nur für den als gemeinnützig anerkannten Unternehmenszweck verwendet werden, d.h. Überschüsse müssen wieder in das Unternehmen reinvestiert werden. Das bedeutet: Auch ein gemeinnütziges Unternehmen verhält sich marktförmig, die unterschiedlichen Gewebebanken stehen in Konkurrenz zueinander, vertreiben ihre Produkte zu Marktpreisen auf einem internationalen Markt, akkumulieren Kapital, um zu wachsen, können verkauft werden und stehen zum Teil ihren Gesellschaftern recht nahe. So haben beispielsweise mehrere Universitätskliniken der DSO ihre für Gewebespenden zuständige Tochter DSO-G abgekauft und in die gemeinnützige Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation mbH (DGFG) umfirmiert.

Schließlich lässt sich aber auch an einer gGmbH verdienen: Selbstverständlich erhalten die Mitarbeiter hier auch in den Führungsetagen ein ›angemessenes Gehalt‹, um auf dem Markt nicht von kommerziellen Firmen ausgestochen zu werden und notwendigerweise arbeiten sie international mit kommerziellen Dienstleistern zusammen, vom simplen Fahrdienst bis zum spezialisierten Pharmaunternehmen, um dessen möglicherweise patentierte Verfahren nutzen zu können. Um hier Marktzugang zu erhalten, werden teilweise zu diesem Zweck von den Pharmafirmen selbst gemeinnützige Tochtergesellschaften gegründet.21 Sowohl nach innen wie nach außen gelten auch für gemeinnützige Organisationen die Gesetzte des Marktes – wie sollte es im Kapitalismus auch anders sein.

Organe und Gewebe sind, was sie nicht sein dürfen: Waren

 In diesem Zusammenhang erscheint die Tatsache, dass die Art und Weise, wie ein Handelsverbot von Organen oder Geweben menschlicher Leichen gesetzlich zu verankern sei, immer wieder so heftig diskutiert wird, vor allem als deutliches Indiz dafür, dass menschliche Organe und Gewebe in der Praxis schon längst kommerzielles Handelsgut sind – wenn auch in einer unausgesprochenen Form.

Das zur Transplantation bereitgestellte Organ ist ein Produkt; es ist untersucht, explantiert, gereinigt und transportiert worden. In ihm ist, wie in jeder Ware, Arbeit vergegenständlicht. Insofern in ihm Arbeit vergegenständlicht ist und es sich gegen Geld tauschen lässt – egal ob diese Summe Geld, dann Preis oder Aufwandspauschale genannt wird – eignet es sich wie jede Ware zur Bildung von Mehrwert. Dieser Mehrwert braucht sich nicht als Gewinnausschüttung eines Bilanzgewinnes darzustellen, er akkumuliert innerhalb des Instituts, fließt ab an beauftragte Dienstleister, wird verwandt für angemessene Bezahlung eines angemessenen Managements. Als potentieller Träger von Mehrwert schlägt das Ware-Sein notwendig bis auf den Grundstoff des Produktes zurück. Wie das noch ungeschürfte Gold in der Erde bereits potentieller Reichtum ist, obwohl an ihm noch keine Arbeit verrichtet wurde, ist ein jedes Organ und Gewebe eines noch lebenden Menschen potentiell verwertbar. Diese Bonanza gilt es zu heben – allerdings soll das Organ/Gewebe dabei selbst keine Ware sein. Verborgen wird der Warencharakter hier, indem das Organ/Gewebe bloß das Substrat sein soll, an dem der Wert sich verwerten kann – und nicht in ihm. Mit dieser Unterscheidung soll die Fiktion, es gäbe keinen Organhandel, aufrecht erhalten werden. Denn was gehandelt wird, sei nicht das Organ/Gewebe, sondern nur die an ihm verrichtete Dienstleistung. Menschliche Körperteile werden also nicht gehandelt, nur die rund um die Transplantation anfallende Arbeit werde entsprechend entlohnt. Zu dieser Spitzfindigkeit ist die bürgerliche Rechtssetzung allerdings nur aufgrund des Irrtums in der Lage, das Wert-Sein käme einer Ware wie z.B. dem Gold als chemischer Substanz (beispielsweise wegen ihrer Seltenheit) selbst noch unter Tage zu – nur so kann sie das stoffliche Wert-Sein und damit das Ware-Sein dem Organ absprechen. Tatsächlich haben jedoch Dinge keinen stofflichen Wert in sich selbst – beim Gold wie beim Gewebe/Organ bestimmt sich der Wert durch die im Durchschnitt notwendige Arbeitszeit, die aufgebracht werden muss, um es gebrauchsfähig zu machen.

Die Fiktion, dass Organe wesentlich anders als Waren gehandelt würden, ist wichtig, denn sie berührt die Identität der Menschen als bürgerliche Subjekte. Das bürgerliche Subjekt ist etwas Doppeltes. Als freie und gleiche sind alle Bürger nicht voneinander zu unterscheiden – darin sind sie sich gleich. Aber um frei und gleich zu sein, muss das Subjekt etwas Ungleiches sein, ein Individuum22, etwas, dass sich nicht allein logisch ableiten lässt. Das, was sich da der logischen Identität sperrt, ist das Zufällige der realen körperlichen Welt. Die Leiblichkeit des Menschen bewahrt ihn davor, bloße Form zu sein. Und allein als wohlunterschiedenes, jeweils nur mit sich selbst identisches, ist das Subjekt als freies und gleiches erst vertragsfähig – also bürgerlich. Kapitalismus ist notwendig darauf verwiesen, dass das Geld die Arbeitskraft wie eine Ware kaufen kann. Und das ist nur möglich, wenn der Verkäufer der Ware Arbeitskraft vertragsfähig ist. Weder ein Sklave noch eine bloß logische Figur kann seine Arbeitskraft veräußern, sondern nur ein Jemand, der über sich und seinen Körper verfügen kann, die Verfügungsgewalt selbst bleibt unveräußerlich.

Etwas Unverkäufliches muss bleiben, damit der Arbeiter sich weiterhin fortwährend verkaufen kann. Deshalb dürfen Angehörige kein Geld – auch keine Entschädigung – für die entnommenen Körperteile bekommen. Sie müssen in der Kette der Verarbeitung bis zur Transplantation die Einzigen bleiben, die nicht entlohnt werden. Deshalb erscheint es als Skandal, wenn Menschen ihre Körperteile veräußern.

Ist es wirklich verwunderlich, dass es nicht die Wohlhabenden, sondern die Armen in Indien sind, die ihre Nieren als Lebendspenden verkaufen, dass beinahe alle, die ein Organ verkauften, damit Schulden bezahlen – wobei dreiviertel von ihnen sechs Jahre später immer noch bzw. schon wieder stark verschuldet sind; dass über 70 Prozent der verkauften Nieren von Frauen stammen, die teilweise angeben, von ihrem Ehemann zum Verkauf gedrängt worden zu sein?23 Wenn es ein Skandal sein soll, dass eine freiwillige, autonome Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben unter Bedingungen der kapitalistischen Produktion nicht allen Menschen möglich ist, dann sollte er den alltäglichen Verkauf der eigenen Arbeitskraft – und mit ihr nicht nur die Selbstbestimmung über den Körper, sondern zumeist auch einen gut Teil der eigenen Gesundheit und Lebenszeit – mit einschließen. Vielleicht ist es genau dies, was in den verschiedenen medial entsprechend verkauften zahlreichen Skandalen weltweit rund um Organ-und Gewebehandel aufscheint und den Horror des Themas nährt: Das hier oft in radikaler, manifest körperlicher Weise dasjenige erscheint, was in struktureller Form das Schicksal aller ist, die unter Bedingungen der Verwertung des Wertes ihr Leben fristen und es darum als bloßes Mittel dem Zweck dieser Verwertung unterordnen müssen. Wenn Sechzehnjährige ihre gesunde Niere gegen ein neues iPhone tauschen wollen, wenn Familien die Körper ihrer Verstorbenen der Wissenschaft zur Verfügung stellen, weil sie sich keine Beerdigung leisten können, wenn aus (Bürger-)Kriegsgebieten gesunde Organe und Gewebe vermehrt auch in europäische Krankenhäuser gelangen, wenn Leichen in Pathologien oder Bestattungszentren illegal ausgeschlachtet werden oder wenn rechtsmedizinische Institute und Krankenhäuser legal ihren Etat darüber aufstocken, dass psychologisch geschultes Personal den Angehörigen des Patienten unmittelbar nach dessen Tod telefonisch die Einwilligung zur Spende abschwatzt – in all diesen Fällen, legalen wie illegalen, wird der Körper eines Menschen als begehrter Rohstoff be- und als Ware gehandelt.

Diese unangenehme Wahrheit der Warenförmigkeit menschlicher Körper, die sich partiell auch im Verkauf der Ware Arbeitskraft findet und die im Leichenhandel absolut wird, soll von dem Altruismus, der Nächstenliebe, dem Akt des Schenkens verdeckt werden. Dies muss rechtlich abgesichert werden durch die Garantie der Freiwilligkeit und ein Handelsverbot: Organhandel findet nicht statt! Die Liebe mag bisweilen käuflich sein, aber Herzen werden bitteschön verschenkt.

 

 

ANMERKUNGEN

1) Noch ein im September 2000 im British Medical Journal erschienener Artikel (Mario C. Deng u. a., BMJ, 2, September 2000, Vol. 321:540-5) zeigte, dass die Wahrscheinlichkeit, binnen eines Jahres an einem gespendeten Herzen und der hierdurch verursachten Abstoßungsreaktion des eigenen Organismus, welche zum Absterben des Spender-Organes führt, zu sterben, höher war, als die Wahrscheinlichkeit, im selben Zeitraum an dem eigenen erkrankten Herzen zu sterben.

2) Der Begriff der Organ‹spende‹ war von Anfang an umstritten, wird jedoch zunehmend positiv besetzt. Organspende war auf Platz 2 für das Unwort des Jahres 1997, da in ihm der Begriff »Spende« in der Transplantationsmedizin pervertiert werde (http://www.unwortdesjahres.net/index.php?id=33, letzter Zugriff am 2.2.2012). 2017 könnte es das Wort des Jahres werden, weil es das zwischenmenschliche Verantwortungsgefühlt unserer Gesellschaft ausdrücke.

3) Peter Maffay, http://fuers-leben.devt3.de/botschafter.html , letzter Zugriff am 2.2.2012.

4) nur moralisch, nicht rechtlich – die Debatte »Nur Organe für Organspender« ist in der BRD nicht sehr verbreitet.

5) z.B. den Staat gut finden, weil er das hart erarbeitete Eigentum schützt, auf das man zum Leben angewiesen ist.

6) Vgl. http://news.ucsf.edu/releases/ucsf-unveils-model-for-implantable-artificial-kidney-to-replace-dialysis (letzter Zugriff am 14.1.2012; mit tollem Video).

7) Vgl. die aktuelle Debatte in bioskop. http://www.bioskop-forum.de/bioskop-themen/koerper-als-rohstoff/transplantationsmedizin/leben-hirntote-noch.html, letzter Zugriff am 2.2.2012

8) Vgl. C.M. Bennett, A.A. Baird, M.B. Miller, G.L. Wolford: Neural correlates of interspecies perspective taking in the post-mortem Atlantic Salmon: An argument for multiple comparisons correction. http://prefrontal.org/files/posters/Bennett-Salmon-2009.pdf (letzter Zugriff am 13.09.2011).

9) http://www.fuers-leben.de/informieren/faqs/fragen-zur-organspende.html#efaq_answer25 (letzter Zugriff am 5.2.2012).

10) Controversies in the Determination of Death 
http://www.thenewatlantis.com/docLib/20091130_determination_of_death.pdf, letzter Zugriff am 5.2.2012.

11) Nur darum war es in mehreren Fällen möglich, schwangere Frauen nach ihrem Hirntod den Säugling austragen zu lassen. Zwar muss der hirntote Körper künstlich beatmet und ernährt werden, aber Verdauung, Immunsystem, Stoffwechsel, Blutkreislauf etc. bleiben erhalten, so dass der Fötus vom lebenden Körper der toten Mutter ernährt werden und sich in ihm entwickeln kann.

12) Vgl. z.B. Peter Oberländer in http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,299541,00.html, letzter Zugriff am 07.02.2012.

13) Vgl. William Shakespeare, Der Kaufmann von Venedig.

14) Vgl. Mona Motakef, Körpergabe. Ambivalente Ökonomien der Organspende, transcript Verlag, Bielefeld 2011, Kap. 3.

15) So spricht §2(1) TPG von der Aufklärung über die Möglichkeiten der Organtransplantation – nicht jedoch von einer Aufklärung über Risiken oder möglichen Bedenken.

16) Zitiert nach BioSkop 14. Jg.: Nr. 56, Dez. 2011, S. 11.

17) Vgl. http://www.wodarg.de/politikfelder/gesundheit/787290.html, letzter Zugriff am 02.02.2012.

18) Martina Keller, Ausgeschlachtet. Die menschliche Leiche als Rohstoff, Econ, Berlin 2008, S. 11.

19) Vgl. Keller, S. 150.

20) Vgl. Keller, S. 191.

21) Vgl. Keller, S 59f.

22) Dieser Widerspruch des »modernen« bürgerlichen Subjekts wird in der berühmten Replik aus Monty Python’s »Leben des Brian« treffend pointiert: Brian: »Ihr seid alle Individuen«, Menge: »Wir sind alle Individuen«, Einzelner: »Ich nicht!«.

23) Vgl. Madhav Goyal u.a., Economic and Health Consequences of Selling a Kidney in India, in: JAMA, 2.10.2002, Bd. 288, Nr. 13.


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