Lust auf Gewalt im Blick1
Zur Kritik der Gewalt und wie gesellschaftliche Gewaltverhältnisse in der ästhetischen Rezeption von Daniel Richters »Dog Planet« erfahrbar werden
»›Fuck the Police‹ ist eine gute Aussage […]. Es ist eine leichte und unhöfliche Art zu sagen, dass du die Autorität des Staates in Zweifel ziehst; eine Haltung, von der ich doch hoffe, dass vernünftige Leute sie verstehen.«
Daniel Richter2
Zuletzt fiel der Künstler Daniel Richter in der Öffentlichkeit durch seine klaren Worten gegen die antisemitischen B5-SchlägerInnen aus Hamburg auf3, die dort im Herbst 2009 die Filmvorführung von »Warum Israel« von Claude Lanzmann mit Gewalt verhindert hatten. Auch in seinen Gemälden befasst sich Daniel Richter oft mit politischen und historischen Phänomenen. Die Betrachtung der Welt ist sein Hobby, sagte er einmal in einem Interview4, und in der Kunst, in seiner Kunst, geht es ihm um Wahrheit5. Das bedeutet für Richter Folgendes: »Die Aufgabe der Kunst, wenn sie denn eine hat, liegt darin, die Realität, oder ihren Stoff, zu beschreiben oder dagegen anzuarbeiten, oder etwas anderes anzubieten, wie Ideen, Konstruktionen oder Spekulationen.« (Scott 2007: 166). Diesen Anspruch will Richter bezogen auf seine eigene Kunst und deren Aufgabe, die Realität zu fassen zu bekommen, dann folgendermaßen einlösen. Er sagt: »Das System der [künstlerischen, J.H.] Zeichen, mit dem ich versuche zu arbeiten, ist unter anderem eines, das den Westeuropäer daran erinnert, [...] dass es auch innerhalb des Westens eine Welt gibt, die fremd und bedrohlich ist, die eigene nämlich« (Richter 2006: 207f.).
Wer wen bei den Einheitsfeierlichkeiten zum 3. Oktober, die vergangenes Jahr staatlicherseits in Bremen ausgerichtet wurden, als fremd und bedrohlich erlebte, stellt sich als eine Frage des jeweiligen Bewusstseins, oder auf wessen Seite man steht, dar. Waren die teils in »Black Block«-Style auf der »Kein Tag für die Nation. Kein Tag für Deutschland.«-Demo am 2. Oktober 2010 laufenden knapp zweitausend »linken Chaoten«, gegen welche die Bild-Zeitung bereits am 6. September einen Großeinsatz der Polizei forderte6, bedrohlich und befremdlich? Oder stellten die dreitausend in schwarzer, behelmter Kampfmontur auftretenden PolizistInnen samt einigen Tränengaspatronen auf dem Rücken und Wasserwerfern, welche in der Bremer Innenstadt und im Viertel einen Ausnahmezustand demonstrierten, die Bedrohung dar? Oder war der Anblick der angespannten Demo-Szenerie schon so vertraut, dass kein Befremden mehr aufkam? Oder haben beide, DemonstrantInnen wie PolizistInnen, in ihrem Potential zur Gewalttätigkeit etwas Bedrohliches und Befremdendes? In den Massenmedien wurden vornehmlich die KritikerInnen von Kapital, Staat, Nation und Deutschland im Allgemeinen, welche die Demo dominierten, als auch die Minderzahl der gleichzeitig an die nationalsozialistische Vernichtungs- und Staatspraxis sowie an Kontinuitäten nach 1945 bis heute Erinnernden als die Gefahr fürs Fest dargestellt.
Wer an der Demo am 2. Oktober teilnahm, konnte ähnliche Szenen beobachten, wie sie Daniel Richter auf seinem 2002 entstandenen Gemälde »Dog Planet« festgehalten hat. Über die Entwicklung meiner Lesart dieses Kunstwerks werde ich im Folgenden das Fremde und Bedrohliche der Realität der Staatsgewalt darstellen und eine Kritik der Gewalt im Verhältnis von Staats- und Naturrecht formulieren, wie sie meines Erachtens im Bild selbst angelegt ist.
Die Betrachtung von »Dog Planet« zu unterschiedlichen Zeitpunkten löste in mir zwei gegensätzliche Assoziationen aus, die sich am widersprüchlichen Erleben der Farbe Rot im Bild festmachten. Als ich »Dog Planet« vor einiger Zeit im Museum der bildenden Künste Leipzig wiedersah, wo es dauerhaft ausgestellt ist, war ich überrascht und irritiert, es so leuchtend-rot-orange und geradezu frech und humorvoll wirkend wiederzufinden. Ich hatte es viel düsterer, beängstigender und unheimlicher von meinem Museumsbesuch in der Hamburger Kunsthalle 2007 in Erinnerung. Dort war mir »Dog Planet« als eine aggressiv-bedrohliche von rot durchzogene Farbmasse erschienen.
Von dieser, meiner Verunsicherung und Irritation will ich nun ausgehen und den durch das widersprüchliche Erleben der Farbe Rot ausgelösten Konflikt Stück für Stück beim Erkunden des Kunstwerks einholen. Der Gegensatz meines Erlebens des drohenden Überwältigtwerdens durch das Kunstwerk einerseits und des Schmunzeln-Müssens über das Dargestellte andererseits, ist – so will ich behaupten – in »Dog Planet« selbst angelegt. Das Gemälde selbst ist es, welches die Farbe Rot gleichzeitig Widersprüchliches bedeuten lässt: dass das Rot bedrohlich und humorvoll zugleich ist.
Bei meiner Wiederbegegnung mit »Dog Planet« in Leipzig fiel mir zuerst auf, dass es mit seinen Abmessungen von 2,80m mal 3,51m ein Riesenformat hat, ähnlich groß wie die Historienbilder von diversen Schlachten oder revolutionären Ereignissen. Die enorme Größe des Gemäldes ist kein Zufall bei Daniel Richter, denn für ihn – so sagt er – bedingt das große Thema das große Format7.
Welches nun ist das große Thema von »Dog Planet«? Das Bild hängt zentral und für sich allein im Hauptaufgang des Leipziger Bildermuseums – es beansprucht viel Raum für sich. Je näher ich bei meinen Betrachtungen an es herantrat, desto massiver und bedrängender wirkte es auf mich und desto kleiner nahm ich mich im Vergleich zum Bild selbst und dem Dargestellten wahr. Ich fühlte mich etwas eingeschüchtert. Die wuchtige Präsenz von «Dog Planet« speist sich neben dem Riesenformat auch aus der reduzierten Farbpalette und den starken Kontrasten – Dunkelblau, Violett und Schwarz sind in der Mitte des Bildes vorherrschend im Gegensatz zum leuchtenden Orange-Rot im unteren Teil des Bildes und zur farblich hellen oberen Partie. Zudem wirkt »Dog Planet« durch fehlende einfarbige Flächen unruhig und letztlich auch beunruhigend. Gewaltigkeit und Gewalt sind das Thema des Bildes und treten bereits in der Farbkomposition und im Format hervor.
Vor allem aber das von Daniel Richter gewählte Motiv spricht von Aggression, Kampfbereitschaft und Gewalt. Acht eng beieinander stehende, in dunkle Kleidung vermummte Figuren sind zu sehen. Sie sind nicht realistisch dargestellt, doch menschenähnlich mit jeweils zwei Beinen, Armen, Augenhöhlen und einem Kopf, auf dem alle eine Art Helm tragen. Einige von ihnen halten Stangen in der Hand, andere einen Hund an der Leine. Vor und zwischen ihnen finden wir vier in leuchtendem Rot-Orange gemalte Hunde – von ihren Umrissen her höchstwahrscheinlich Schäferhunde. Einer von ihnen fletscht bedrohlich die Zähne. Die dargestellte Szenerie zeigt eine zum Einsatz bereite, mit Schlagstöcken und in voller Kampfmontur ausgerüstete Polizeistaffel mit scharfen Hunden.
Mir ging es so, dass ich eher in sicherer Entfernung von dieser Truppe auf dem Bild bleiben wollte, und eine bedrohliche und angespannte Stimmung wahrnahm – so wie es kurz vorm Einsatz der Polizei ist, wenn man auf der anderen Seite steht, so wie ich als Betrachterin. Die Bedrohlichkeit der dargestellten Szenerie nahm zu, je näher ich bei meiner Betrachtung an das Bild herantrat. Das führe ich darauf zurück, dass bei zunehmender Nähe die einzelnen Figuren stärker als eine Masse, ein wuchtiger Block erschienen und in ihrer tatsächlichen Übergröße in Relation zu mir, als einer durchschnittlich großen Betrachterin, einschüchternd zur Geltung kamen. Zudem nahm ich, als ich sehr nah vor dem Bild stand, den Farbkontrast nicht mehr als so intensiv wahr - die hellere Oberpartie verschwand aus meinem Blickfeld und die dunkle, aggressiv-rote Farbmasse dominierte.
In meiner Lesart malt Daniel Richter in »Dog Planet« das Übermächtige und Gewaltvolle staatlicher Realität, wie es zwar nicht alltäglich, doch beispielsweise auf einer Demonstration gegen den Staat sichtbar wird und potentiell im Normalzustand der strukturellen Gewalt des Staates enthalten ist. Und gleichzeitig trotzt er diesem mit seinen künstlerischen Darstellungsmitteln des Humorvollen. Dadurch wird »Dog Planet« seinem Anspruch an die Aufgabe von Kunst gerecht, also: »die Realität, oder ihren Stoff, zu beschreiben oder dagegen anzuarbeiten, oder etwas anderes anzubieten« (Scott 2007: 166).
Im Folgenden werde ich nun zuerst vorstellen, wie ich in »Dog Planet« die Realität staatlicher Gewalt als Verhältnis von Staatsrecht und Naturrecht beim Einsatz der Polizei künstlerisch dargestellt finde. Was ich damit meine, werde ich anhand der spezifischen Darstellung der Polizeitruppe als Exekutive der Staatsgewalt und des Staatsrechts in Beziehung zur spezifischen Darstellung der Hunde als Symbole für das Naturrecht und das dort herrschende Gewaltprinzip erläutern. Später wende ich mich dann den humoristischen – um es zu spezifizieren: den frech-hohnvollen und clownesk-komischen – Momenten in »Dog Planet« zu.
Die Rahmung des Motivs von «Dog Planet« besteht aus zwei jeweils am linken bzw. am rechten Bildrand breitbeinig stehenden Figuren. Beide umfassen in ähnlich fester Griffhaltung, zum Einsatz bereit, eine Stange. Sie stehen etwas abgelöst von den dichter gedrängt positionierten Figuren in der Mitte des Bildes und wirken durch ihre offensichtliche Kampfhaltung zusammen mit der dritten Figur von rechts, die am weitesten vorne steht und den zähnefletschenden Hund festhält, beängstigender als die anderen Gestalten. Meine Phantasie hatte aus den von ihnen gehaltenen Stangen sofort Eisenstangen gemacht, was durch ihre mutantenähnliche Darstellung und ihre leuchtend blau gemalten kräftigen Arme unterstützt wird – hart und blau wie Stahl, assoziierte ich wohl.
Erst später stellte sich bei mir die Irritation ein, dass PolizistInnen zwar manchmal Schlagstöcke zum Einsatz bringen, doch diese anders aussehen als die dargestellten Waffen: Schlagstöcke haben alle einen senkrecht angebrachten Griff und sind meist kürzer. Die hier präsentierten Eisenstangen – eine dritte, etwas unauffälligere befindet sich bei der vierten Figur von links – sind eher mit einer brutalen Gang zu assoziieren, die loszieht und willkürlich Leute zusammenschlägt. Dass es sich bei der dargestellten Masse aber doch eher um PolizistInnen als um eine Straßenbande handelt, dafür sprechen die spezifische Kampfmontur, insbesondere die Helme, als auch die mitgebrachten Schäferhunde. Doch ganz sicher war ich mir bei dieser Differenzierung nicht und genau das scheint mir der Stachel von «Dog Planet« zu sein: Ich hatte den Einfall, dass »Dog Planet« das Ineinanderfallen von Natur- und Staatsrecht bei der von der Polizei ausgeübten Gewalt thematisiert und als etwas Bedrohliches und Befremdliches ausweist.
Um das Bedrohliche am Zusammenfallen von Staats- und Naturrecht beim Anwenden staatlicher Gewalt Schritt für Schritt nachzuvollziehen, wende ich mich nun erst einmal an Sigmund Freud, der in seiner kulturtheoretischen Schrift «Warum Krieg?« auf etwas diesbezüglich Grundlegendes hinweist: «Recht und Gewalt sind uns heute Gegensätze. Es ist leicht zu zeigen, daß sich das eine aus dem anderen entwickelt hat […]. Anfänglich, in einer kleinen Menschenhorde, entschied die stärkere Muskelkraft darüber, wem etwas gehören und wessen Wille zur Ausführung gebracht werden sollte« (Freud 1933b: 14). Gegenwärtig nun leben wir nicht mehr im Zustand der urhordlichen Menschengemeinschaft, sondern sind in Deutschland in einem nationalen, kapitalistischen und bürgerlichen Rechtsstaat organisiert.8 In diesem herrscht nicht mehr das Naturrecht, sondern das sogenannte positive Recht bzw. Staatsrecht. Dieses ist eine »durch die Form des Gesetzes geregelte Normativität« (Meyer 2004: 331), welche einerseits der gedanklichen Anerkennung des/der Einzelnen bedarf und welche andererseits gesellschaftlich, objektiv gilt. Letzteres bedeutet, dass die in Gesetzen festgehaltenen Regelungen allgemein und unbedingt gültig sind – gleiches Recht soll für alle gelten. Die Wirkmächtigkeit der dem Recht innewohnenden Gewalt zeigt sich im Falle von Gesetzesbruch: der Verstoß gegen die gesetzlich festgehaltenen Regelungen wird bestraft, insofern er der Öffentlichkeit angezeigt wird. Die Geltung des Rechts, dessen Durchsetzung und Wahrung, ist mit Zwangsandrohung verbunden: »die Rechtsform wird mittels Staatsgewalt auf Dauer gestellt« (Meyer 2004: 342). Bei jeder Form der Rechtssetzung und auch der Rechtserhaltung manifestiert sich also Gewalt – bei der Rechtssetzung mittelbar mit der unmittelbaren Gewalt im Hintergrund drohend und bei der Rechtserhaltung wird man ihrer als unmittelbarer gewahr. So droht dem/der GesetzesbrecherIn in Abhängigkeit von der Straftat möglicherweise jahrelanger Freiheitsentzug und dieser wird auch gegen den Willen des/der Verurteilten, beispielsweise mit der übermächtigen, physischen Gewalt der VollstreckungsbeamtInnen und ihrer Werkzeuge wie Handschellen oder verschlossenen Gefängnistüren, durchgesetzt. Auf Grund des in der deutschen Verfassung festgehaltenen Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit9 ist es so geregelt, dass hierzulande keine direkte physische Bestrafung vom Justizapparat vorgenommen werden darf. In den Ländern, in denen es die Todesstrafe noch gibt, bestimmt in dieser Form die staatliche Gewalt unrevidierbar über das Lebensschicksal des Einzelnen und zeigt sich innerhalb dieser gesetzlichen Geregeltheit als in letzter Konsequenz rohe körperliche Gewalt. So ist das Naturrechtsprinzip des über das Leben der Anderen durch seine physische Übermacht bestimmenden Einzelnen, des Staates, in der Form des positiven Rechts – tödlich oder nicht – aufgehoben.
Anhand einer überall auf der Welt zu findenden Institution des modernen Staates lässt sich die staatliche Manifestation von Macht und Gewalt besonders eindrücklich und in der ihr eigenen »gleichsam gespenstischen Vermischung« (Benjamin 1921: 189) aus geregelter und mobähnlicher Gewaltausübung aufzeigen: bei der Polizei. (Und da sind wir wieder konkreter am Inhalt von »Dog Planet«.) Walter Benjamin weist in seinem Essay »Zur Kritik der Gewalt« darauf hin, dass in der Institution der Polizei deren »gespenstische[n] Erscheinung« (ebd.) darin besteht, dass sie, so wie ein Geist durch Wände gehe, den festen Rahmen des Rechts transzendiere. Sie »ist zwar eine Gewalt zu Rechtszwecken (mit Verfügungsrecht), aber mit der gleichzeitigen Befugnis, diese in weiten Grenzen selbst zu setzen (mit Verordnungsrecht)« (ebd.). Und wenn nötig, dann prügelt sie diese auch mal durch, egal wer sich ihr dabei in den Weg stellt. »[D]as ›Recht‹ der Polizei [bezeichnet] im Grunde den Punkt, an welchem der Staat, sei es aus Ohnmacht, sei es wegen der immanenten Zusammenhänge jeder Rechtsordnung, seine empirischen Zwecke, die er um jeden Preis zu erreichen wünscht, nicht mehr durch die Rechtsordnung sich garantieren kann. Daher greift ›der Sicherheit wegen‹ die Polizei in zahllosen Fällen ein, wo keine klare Rechtslage vorliegt, wenn sie nicht ohne jegliche Beziehung auf Rechtszwecke den Bürger als eine brutale Belästigung durch das von Verordnungen geregelte Leben begleitet oder ihn schlichtweg überwacht« (ebd.).
Der Staat und seine Institutionen halten das Gewaltmonopol gegenüber dem Einzelnen und wenden es zur Wahrung der Gesetze und zur Sicherung der Existenz des Staates an, welche in der Institution des Verfassungsschutzes auch gesetzlich verankert ist. Aus der staatlichen Logik heraus ist die Anwendung von Gewalt dann ein berechtigtes Mittel, denn sie verfolgt die gerechten »empirischen Zwecke« (ebd.). In dieser Bewegung teilen Staats- und Naturrecht ein gemeinsames Grunddogma: »Gerechte Zwecke können durch berechtigte Mittel erreicht, berechtigte Mittel an gerechte Zwecke gewendet werden. Das Naturrecht strebt, durch die Gerechtigkeit der Zwecke die Mittel zu ›rechtfertigen‹, das positive Recht durch die Berechtigung der Mittel die Gerechtigkeit der Zwecke zu ›garantieren‹« (ebd.: 180). Zu hinterfragen ist allerdings, was »Gerechtigkeit der Zwecke« im Bezug auf den Staat konkret heißt; also an welchen Kriterien seine »empirischen Zwecke« gemessen werden. »Gerecht« bedeutet quantitativ, dass das Staatsrecht für alle Menschen gleichermaßen gilt. Qualitativ aber wird gesagt, dass das, wofür der Staat und seine Gesetze einstehen, gerecht sei, nämlich für die Aufrechterhaltung des kapitalistischen Normalvollzugs. Erkennt man diese dem Staat und seinem Recht innewohnende Rationalität, die darin besteht, dass die Grundlage staatlicher Verhältnisse »in einer spezifischen, mit dem kapitalistischen Austausch selbst gegebenen Interessenkonstellation« (Meyer 2004: 337) liegt10, welche sich nicht primär an den Bedürfnissen der Menschen ausrichtet, und setzt dieser einen emphatischen Bezug aufs Subjekt samt der Forderung seiner Bedürfniserfüllung, das leidvoll gebrochene Versprechen der kapitalisierten Gesellschaft, entgegen, dann ist die Gerechtigkeit von Recht und Staat eine Farce. Insofern ist dann das positive Recht dem Naturrecht ähnlich, dass beide sich nicht dafür interessieren, dass die vielen Einzelnen nicht mehr in Leid, sondern ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend leben können sollen. Zudem haften beide am Prinzip der größeren Gewalt: im Falle des Naturrechts setzt sich der stärkste Einzelne durch, beim positiven Recht setzt sich die Staatsmacht beispielsweise in Form von Rechtsprechung und polizeilichen Handlungen durch. De facto ist also auch in der zivilisierten, westlichen Welt das in der Natur vorherrschende Recht des Stärkeren nicht abgeschafft, sondern lässt Staats- und Naturrecht im Punkt der Gewalt zusammenfallen.
Auf diese Problematik verweist Daniel Richters Titelwahl – und ihm ist es stets wichtig, einen treffsicheren Titel für jedes seiner Werke zu finden: »Dog Planet« heißt übersetzt »Planet der Hunde«. Das könnte man so verstehen, dass auf unserem Planeten staatlicherseits das Gesetz der Hunde, also das Naturrecht, weiterhin gilt, und dass PolizistInnen mit Hunden letztlich vieles gemeinsam haben: Beide bewachen Haus und Grund, also Eigentum, und beschützen bzw. verteidigen ihre BesitzerInnen gegen Eindringlinge oder Feinde. Sind sie gut abgerichtet, dann lassen sie sich in ihrem Auftrag nicht durch Sympathien oder Gewissenskonflikte beirren, sondern beißen zu und bringen den/die FeindIn zur Strecke, wenn es Herrchen, Frauchen oder der Staat befiehlt. Diese Ähnlichkeit finde ich in »Dog Planet« angesprochen, indem rot-orange-rosa Farbtöne sich durch alle Polizistenfiguren ziehen und letztlich das ganze Bild von der Aggressivität des strahlenden Rot-Orange der Hunde aufgeladen wird.
Allerdings ist die Aussagekraft von »Dog Planet« nicht auf das platte Gleichmachen von Hunden und PolizistInnen zu beschränken. Es gibt auch Unterschiede zwischen ihnen: Auffällig ist, dass alle acht Polizistenfiguren den Kopf der das Gemälde betrachtenden Person zugewandt haben und diese irgendwie anblicken – während der zähnefletschende Hund ganz rechts zur Seite schaut und die anderen drei Hunde entweder abgewandt umherstreunen oder entspannt hechelnd zur Seite schauen. Dem überwachenden Blick der Polizistenfiguren als VertreterInnen der Staatsgewalt allerdings entgeht keine(r). Sie blicken den/der BetrachterIn nicht direkt an und in die Augen – Richter hat ihnen nur Augenhöhlen gemalt. Gerade dies erzeugt aber eine unheimliche und bedrohliche Wirkung: wenn man angeblickt wird, ohne die Augen der Person, die einen anblickt, wirklich zu sehen. Diese Art des »augenlosen Blicks« trifft das indirekte Überwachungsprinzip des Staates, der das Tun und Lassen seiner BürgerInnen beispielsweise mit Kameras an öffentlichen Plätzen oder Internetüberwachung verfolgt. Im Grunde steht man so potentiell überall und permanent unter Beobachtung, ohne direkt jemanden zu sehen, der einen observiert.
Doch Daniel Richter landet gegen den unheimlichen »Big Brother« der Realität einen künstlerischen Coup, indem er umsetzt, dass »der Blickende [...] der [ist], der die Macht hat« (Blümle & von der Heiden 2005: 35). Es gelingt ihm, mit seiner spezifischen Maltechnik den Blick und damit auch die Machtverhältnisse umzukehren. Daniel Richter lässt den/die BetrachterIn durch eine Wärmebildkamera auf die aggressive Polizistentruppe mit ihren Hunden schauen. In der Regel passiert das, wenn dann, nur andersherum, da meist nur PolizistInnen oder SoldatInnen über entsprechende Thermo-Sichtgeräte verfügen. Vor dieser militärischen Überwachungstechnik kann sich nun in »Dog Planet« auch die Polizei weder nachts noch hinter Häuserwänden verstecken. Aus den potentiellen AngreiferInnen und Mächtigen sind in unserem Blick durch die Wärmebildkamera ausgelieferte, passive Opfer geworden. Die PolizistInnen sind der sie auszeichnenden Funktion und Position der allzeit Mächtigeren beraubt und sind nun das, was sie durch ihr Recht auf Gewaltausübung im Alltag nicht sind: ohnmächtig. In der künstlerischen Verkehrung der Verhältnisse liegt in »Dog Planet« etwas Freches, geradezu Hohnvolles – denn was ist verächtlicher für den/die Geschmähte(n) als der Behauptung zu unterliegen, das Gegenteil von dem zu sein, was eine(n) auszeichnet (vgl. Freud 1911c: 288)? Durch den Wärmebildblick sind wir als BetrachterInnen im Besitz der Macht und können das Gefühl von Ohnmacht, das einen im Angesicht der realen Konfrontation mit einer solchen einsatzbereiten Polizistentruppe überkommen mag, abwehren und in eines der lustvollen Überlegenheit umwandeln – zumindest vorübergehend im Raum der Kunst.
Das Beschauen und ein gewisser Voyeurismus sind alltägliche und lustvolle Angelegenheiten, wie Freud in seinen Ausführungen zur kindlichen Schaulust nachweist (vgl. Freud 1905d: 55f.). Wir als BetrachterInnen von Kunstwerken fröhnen dem Voyeurismus. Und zumindest ich erlebte dies als sehr lustvoll. Richters Wärmebildtechnik, die er als »paranoiden Blick« (Richter 2004: 208) auch in einigen anderen seiner Bilder nutzt, um das Bedrohliche und Befremdliche am Vertrauten aufzuzeigen, hebt die Potenz des mächtigen Blicks der Person, welche das Kunstwerk betrachtet. Bei der Umkehr der Machtverhältnisse im Blick spielt das Rot-Orange bei »Dog Planet« eine entscheidende Rolle. Durch die rötlichen Linien und Flächen, welche durch und um die dunklen Polizistengestalten und die Hunde fließen, erscheint die ganze Szenerie erst als Wärmebild. Desweiteren sind die rot-orange-rosa gemalten Hunde am durchsichtigsten gemalt: Andere ältere Farbschichten scheinen überall durch ihre Körper hindurch. Die PolizistInnen sind nur teilweise transparent von Richter dargestellt worden. Ihre partielle Durchsichtigkeit ist besonders an den helleren Stellen auffällig, die zwischenzeitlich abgeklebt waren und ältere Farbschichten konserviert haben, beispielsweise an Kopf, Bein und im Gesicht der zweiten Figur von links. Durch das Gewahrwerden ihrer Transparenz wirkten Hunde wie die Polizistenfiguren ein weiteres Mal geschwächt auf mich: Sie hatten körperliche Substanz eingebüsst und ich konnte sie nicht mehr so ernst nehmen. Zum Eindruck des Bedrohlichen, der von ihnen mir gegenüber ausging, gesellte sich nun deutlich etwas Komisches bei mir: auf eine aggressive Art und Weise belustigte mich ihre gemalte Ohnmacht. »Indem wir den Feind klein, niedrig, verächtlich, komisch machen, schaffen wir uns auf einem Umwege [der nicht körperlich gewalttätigen Feindseligkeit, J.H.] den Genuß seiner Überwindung« (Freud 1905c: 112).
An dieser Stelle wird die Widersprüchlichkeit im Erleben der Farbe Rot, welche mich zu Beginn so irritierte, verständlicher. Das Rot steht im Bild sowohl für das Bedrohliche und Gewaltvolle als Aggression seitens der Polizei als auch für das Freche, Belustigende und Schmähende als Gegenaggression seitens des Künstlers und der es betrachtenden Person.
Außerdem fand ich in »Dog Planet« ein weiteres wirksames künstlerisches Mittel, die reale Ohnmacht vor der Übermacht des Staates in Gestalt der Polizei psychisch abzuwehren und in etwas Lustvolles umzuwandeln: Nämlich das Gegenüber auf eine humoristische Art und Weise künstlerisch zu deformieren. Anschließend an die Wirkung des Rots will ich behaupten, dass die Formung des Materials durch den Künstler Daniel Richter und die darin liegende Macht über einen Anderen jene »Lust auf Gewalt im Blick« einlöst, auf welche der Titel meines Textes verweist11. Vom Prinzip her wendet also auch Richter Gewalt an, indem er eine(n) Anderen, also deren/ dessen Darstellung künstlerisch deformiert.
So stellte sich bei mir der Eindruck ein, dass Daniel Richter die Polizistentruppe als eine Art Clownsverein dargestellt hat, der vornehmlich aus Tier- und Comicfiguren besteht. Wenn ich die Charaktere in den Gesichtern der acht Polizistenfiguren der Reihenfolge nach von links nach rechts benennen soll, die ich dort sehe, dann sind das: eine Eule, ein Taucher, ein Maskenball-Kampfbulle, ein Clown, ein Bär, ein Roboter-Terminator, ein »roter Geist« und ein Mutantenaugen-H-Man. Diese bilden folgende drei Untergruppen, welche ich durch die realistisch gemalten Steine am Boden von »Dog Planet« als thematische Dreiteiler des Gemäldes markiert sehe: Die beiden linken Polizistenfiguren (Eule und Taucher) wirken bizarr, die drei Gestalten in der Mitte (Maskenball-Kampfbulle, Clown und Bär) komisch und die drei Figuren rechts (Roboter-Terminator, »roter Geist« und Mutantenaugen-H-Man) bedrohlich. Und genau in diesem Spannungsfeld von bizarr, komisch und bedrohlich bewegt sich »Dog Planet«.
Freud erklärt in seinem Aufsatz »Der Humor«, dass die humoristische Lust dann entsteht, wenn in einer Situation, die es erwarten lässt, Affekte wie Ärger, Schreck, Grausen oder Angst zu produzieren, ein Scherz geäußert wird (vgl. Freud 1927d: 384): »aus dem ersparten Gefühlsaufwand wird nun beim Zuhörer [oder bei dem/der BetrachterIn, J.H.] die humoristische Lust« (ebd.). Als mir das Clowneske in »Dog Planet« auffiel, musste ich schmunzeln und gleichzeitig wusste ich aber, dass man mit humorvollen Äußerungen realer Gewalt nichts wirklich entgegenzusetzen hat und das Gefühl der eigenen Ohnmacht im Angesicht staatlicher Übermacht nur kurzzeitig schwindet. Mir blieb daher ein herzhaftes Lachen im Halse stecken – wie es für zynische oder ironische Äußerungen charakteristisch ist. Doch ein hämisches Grinsen konnte ich mir nicht verkneifen und an dieser Stelle schlug das Aggressive durch, wie es in der Struktur des Humors als eines psychischen Mechanismus liegt, der über eine(n) Andere(n) triumphiert, sich über sie/ihn erhebt (vgl. ebd.: 385). Zwei andere künstlerische Formen des Hohns fielen mir noch auf: zum einen hat Richter die Umrisse der Polizisten- und Hundegestalten mit einfarbigen Linien verstärkt, welche an die von Graffiti-Sprayern benutzten Outlines für Schriftzüge erinnern. So zeigten symbolisch die SprayerInnen den PolizistInnen ihre körperlichen Grenzen auf und nicht umgekehrt wie bei den nächtlichen Polizeijagden auf diese VerursacherInnen von Sachschaden. Ähnlich wie bei der von Richter eingesetzten Wärmebildtechnik verkehrt sich auch hier das Verhältnis der Macht. Und zum anderen kann man, wenn man ganz nah von der Seite auf »Dog Planet« schaut, zahlreiche über das ganze Bild verteilte größere Farbhaufen ausmachen. Diese sieht man nicht, wenn man sich »Dog Planet« nur von vorne ansieht. Die pastos aufgetragenen Farbhaufen haben dann keine strukturschaffende Bedeutung für das Bild. Sie bilden eine eigene Struktur und haben in mir die Assoziation an ein Feld von Tretminen, also Hundehaufen, geweckt, die ich in dem Sinne deute, dass der Künstler sein Motiv und die damit angesprochene Realität symbolisch anscheisst.
Wer sich des Humors geschickt zu bedienen weiß, so wie Daniel Richter in meinen Augen, dem gelingt ein kleines Kunststück: »Das Ich verweigert es, sich durch die Veranlassungen aus der Realität kränken, zum Leiden nötigen zu lassen, es beharrt dabei, daß ihm die Traumen der Realität nicht nahe gehen können« (Freud 1927d: 385). Zumindest zeitweilig wird die Realität mittels Humor erträglicher. Und gleichzeitig scheitert das Ich aber auch daran, weil es zugleich weiß, dass die reale Gefahr nicht gebannt ist. Trifft eine(n) die materielle Realität in Form eines polizeilichen Schlagstockeinsatzes auf dem eigenen Rücken, verfliegt das »Befreiende« und »Erhebende« humorvoller Äußerungen abrupt und man landet in der harten Realität unseres Planeten der Hunde.
Nachtrag
Im Diskussionsprozess des vorliegendes Textes zeigte sich mir, dass viele andere BetrachterInnen von »Dog Planet« Schwierigkeiten äußerten, das Humorvolle im Bild zu erkennen. Für sie war das Bedrohliche und Unheimliche in der Wirkung von Richters Gemälde vorrangig und wenn, dann drangen humoristische Momente nur für kurze Zeit an sie heran. Das machte mich stutzig und mir fiel meine übermäßige Hervorhebung der höhnischen und spottenden Elemente im Bild auf. Viele davon waren mir erst bei genauerer Betrachtung und Analyse aufgefallen und ich selbst hatte »Dog Planet« auch nicht spontan als »lustiges« Bild erlebt. Die Gefühlsregung des spottenden Mich-Belustigt-Fühlens erlebte ich erst deutlich beim Durchdenken des Kunstwerkes und seiner Wirkung auf mich. Zwar stellten sich mich-belustigenden Augenblicke im Betrachtungsprozess ein, doch das Humoristische im Bild wird immer wieder gebrochen und tritt hinter das Unheimliche und Aggressive der Polizistentruppe mit ihren Hunden zurück und drängt sich dann wieder an dieser vorbei und hervor. Hatte ich also mittels der Bewegung, das Humorvolle in meiner Analyse mächtiger zu machen, als es ist, versucht, die Gleichzeitigkeit der bedrohlichen und humorvollen Wirkung von »Dog Planet« abzuwehren? Also hatte ich versucht, die unangenehme, vielleicht gar bedrohliche Spannung dessen, dass keine Seite »siegt« und ich bei Richters Gemälde nicht so genau weiß, auf welcher Seite ich stehe, aufzulösen?
»Dog Planet« und dessen ästhetische Erfahrung bewegt sich in einer unauflöslich-widersprüchlichen Spannung des Spiels der Machtpositionen des Blicks, die das Bild selbst evoziert: als BetrachterIn die Gewalt des Dargestellten selbst zu spüren zu bekommen und diesem psychisch, im Blick Gewalt anzutun. Da ist es auf der Straße mit der Gewalt in der Regel klarer: die Polizei hat die Macht.
Literatur
Benjamin, Walter (1921). Zur Kritik der Gewalt. In: Schriften II.1, XX S.179-203.
Blümle, Claudia & von der Heiden, Anne (2005). Einleitung In: Ders. (Hg.) (2005) Blickzähmung und Augentäuschung. Zu Jacques Lacans Bildtheorie. Zürich, S.7-42.
Freud, Sigmund (1905c). Der Witz und seine Beziehung zum Unbewussten. GW VI.
Freud, Sigmund (1905d). Drei Anhandlungen zur Sexualtheorie. GW V, S.27-159.
Freud, Sigmund (1911c). Psychoanalytische Bemerkungen über einen autobiographisch beschriebenen Fall von Paranoia (dementia paranoides). GW VIII, S.239-320.
Freud, Sigmund (1927d). Der Humor. GW XIV, S.381-389.
Freud, Sigmund (1933b). Warum Krieg? GW XVI, S.11-27.
Meyer, Lars (2004). Arbeit und Eigentum in der Wissensgesellschaft. Überlegungen zum Verhältnis von Ökonomie und moderner Rechtsentwicklung. In: Kirchhoff, Meyer u.a. (Hg.) Gesellschaft als Verkehrung. Perspektiven einer neuen Marx-Lektüre. Festschrift für Helmut Reichelt. Freiburg 2004, S.315-362.
Richter, Daniel (2004). »Letztlich gibt es keinen Unterschied zwischen der abstrakten und der figurativen Malerei«. Ein Gespräch mit Jens Rönnau In: Kunstforum International. Bd. 168, Jan.-Feb. 2004, S.263-275.
Richter, Daniel (2006). Im Gespräch mit Daniel Richter. Berlin, Februar 2006. In: Huntergrund. Ausstellungskatalog. Basel, 2006, S.196-223.
Scott, Kitty (2007). Daniel Richter von A bis Z. Ein unvollständiges Verzeichnis. In: Daniel Richter. Die Palette 1995-2007. Ausstellungskatalog. Hamburg, 2007, S.161-175.
ANMERKUNGEN
1) Vorliegender Text ist angelehnt an meinem Vortrag vom 16. Juni 2010, den ich im Rahmen der Reihe »Beziehungen. Kunst & Psychoanalyse« im Leipziger Museum für Bildende Künste hielt.
2) Scott 2007: 163
3) vgl. http://www.welt.de/die-welt/kultur/literatur/article5364878/Man-haette-denen-eins-auf-die-Muetze-geben-muessen.html
4) vgl. Richter 2004: 267
5) vgl. Scott 2007: 166
6) vgl. http://www.bild.de/BILD/regional/bremen/aktuell/2010/09/06/aufruf-zu-gewalt/linke-chaoten-wollen-einheitsfeier-in-bremen-sabotieren.html
7) vgl. Richter 2004: 264
8) Der historische Wandel menschlicher Organisationsformen kann an dieser Stelle nicht ausgeführt werden. Wie sich unterschiedliche europäische Feudalstaaten zu kapitalistischen, bürgerlichen Rechtsstaaten entwickelten, ist bei Gerstenberger, Heide (1972). Die subjektlose Gewalt. Theorie der Entstehung bürgerlicher Staatsgewalt. Münster. nachzulesen.
9) Art.2 Abs.2 GG – vgl. http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html
10) Das Verhältnis der Rechtsform zur Form der kapitalistischen Ökonomie findet sich dargestellt bei Meyer 2004: 326-344.
11) Dass auch PolizistInnen ihre Macht auf der Straße als Lust auf Gewalt empfinden (können), ist ein anderer Aspekt, welcher in den Blick geraten kann.
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