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Mai, 2019:
Ausgabe #10 ist erschienen

Art Hugenay

Drangsalierung und Verelendung

Drogenangst, Rauchverbot und Gesundheitswahn


Gerade ist es in Kraft getreten das bundesweite Rauchverbot in Bahnhöfen, Zügen, Flughäfen und öffentlichen Gebäuden. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2008 soll es in Bremen sowie in anderen Bundesländern auch auf Kneipen und Discotheken ausgeweitet werden. Die Zumutungen von Hartz IV und Gesundheitsreform, bereits von Rot-Grün eingeführt, werden von der großen Koalition immer weiter verschärft. Und die Landsleute fügen sich bereitwillig in diese Politik, deren Mittel Drangsalierung und ihre Folge Verelendung sind. Anlaß genug zu kritisieren, was sich so unheimlich breiten Einverständnisses erfreuen kann oder zumindest kaum nennenswertenden Widerstand zu erwarten hat: die herrschende Gesundheits- und Drogenpolitik. Dabei gilt es das Zusammenfallen von zwei scheinbar widersprüchlichen Tendenzen zu erklären: Einerseits betont die Gesundheitsreform die Eigenverantwortlichkeit der Individuen für ihre Verwertung und die Erhaltung ihre Körper, andererseits reihen sich die neuen Rauchverbote und Debatten über Flatrate-Parties der saufenden Jugend oder die stärkere Besteuerung ungesunder Lebensmittel in die klassische prohibitive Drogenpolitik ein, die das Gegenteil von Liberalisierung bedeutet.

Von den modernen Drogenverboten...

Die staatlichen Drogenverbote sind die autoritäre Maßnahme par exellence, brechen sie doch mit den Regeln klassisch liberaler Staatlichkeit, in der das Recht die formalen Verfahrensregeln der bürgerlichen Gesellschaft festschrieb und es den BürgerInnen explizit freistellte, welche Waren sie erwerben und konsumieren. Eine moralische Wertung und Sanktionierung des Privatlebens, wozu nachgerade die Konsumsphäre zählt, schloß das liberale Recht aus. Doch genau dies vollzieht der Staat unter zu Hilfenahme der Drogenverbote, mit denen er sich zum autoritären Wächter über den Lebensstil seiner Untertanen aufschwingt, indem er ein moralisches Verdikt über bestimmte Waren verhängt und ihren Erwerb sanktioniert. Der Ursprung der modernen Drogenverbote fällt dann auch folgerichtig in die Niedergangsphase des klassischen Liberalismus in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts. Auf den Opiumkonferenzen zu Beginn des 20. Jahrhunderts1 wurden die modernen Drogenverbote auf den Weg gebracht: Was zunächst ein Akt ökonomischer Konkurrenzausschaltung war - so sollte beispielsweise die wirtschaftliche Macht Deutschlands beschnitten werden, dem damaligen Hauptproduzenten chemischer Drogen - entwickelte sich zunehmend zu einem ideologischen Instrument der Sicherheitspolitik. Spätestens mit dem Heroinboom Anfang der 70er und der Verabschiebung des Betäubungsmittelgesetzes 1972 entwickelte sich in Deutschland die Drogenpolitik, wie wir sie heute kennen. KonsumentInnen illegaler Drogen wurden als Sicherheitsrisiko eingestuft und als Kriminelle verfolgt. Galt bis in die 60er der Morphinismus als vorwiegend medizinisches Problem, so wurde der boomende Heroinkonsum zu einem kriminalistischen Problem. Die Folge dieser Repressionspolitik war die Entstehung einer Junkieszene, denn nicht der Stoff an sich, sondern erst die Bedingungen seines Konsums produzieren die Verelendung der HeroinkonsumentInnen.2 Durch das Verbot und den so entstehenden Schwarzmarkt können KonsumentInnen die Qualität der Drogen nicht kontrollieren, müssen überhöhte Preise zahlen und sind ständiger staatlicher Verfolgung ausgesetzt. Körperlicher Verfall, bedingt durch schlechte Stoffqualität sowie die prekären hygienischen Bedingungen, unter denen der Konsum von statten gehen muß, sind die Folgen. Der Tod auf dem Bahnhofsklo ist also nicht dem Heroin eingeschrieben, sondern wird erst durch das Verbot erzwungen. Der Drogendiskurs beginnt sich seit Mitte der 80er zu wandeln, die Junkies werden nicht länger nur als Kriminelle behandelt, sondern zunehmend als Kranke wahrgenommen und der Kontrolle von Metadonprogramm und Drogentherapie unterstellt. Seitdem gibt es in der Drogenpolitik eine Doppelstrategie, die einerseits eine Medizinalisierung der DrogenkonsumentInnen forciert, andererseits aber verschärft gegen die HändlerInnen illegaler Drogen zu Felde zieht, sowie die Zerschlagung öffentlicher Drogenszenen betreibt.

Die immer hemmungslosere staatliche Vertreibung von DrogenkonsumentInnen aus dem öffentlichen Raum - deutlich auch im Viertel in Bremen seit Jahren zu beobachten - wird von dem angetrieben, was schon immer Kern der bürgerlichen Drogenangst war und den Haß auf die Junkies und die Dämonisierung der Drogen erklärt: die Ahnung von einer Existenz jenseits von Staatsbürgerdasein und ständiger produktiver Zurichtung. So verzerrt diese Ahnung auch sein mag und so zynisch sie angesichts der ausgemerkelten Junkiekörper erscheint, kündet doch die trotzige Verweigerung des alltäglichen Verwertungszwangs im Namen eines namenlosen, nicht fassbaren Genusses von einem Jenseits der rastlosen Selbstverwertung des Werts. Genau diese kann sich das immer weniger subjekthafte Individuum jedoch nicht leisten. Als Kranke(r) aber verliert der/ die Junkie diese Bedrohlichkeit, er/ sie ist der Fürsorge des Medizinbetriebes unterworfen und genauso in das ohnmächtige Funktionieren im Betrieb gezwungen wie alle, an Pünktlichkeit und die Bereitschaft wieder verwertbarer Teil der Gesellschaft zu werden. Und wer sich nicht helfen lassen will, ist selber schuld und hat nichts anderes als Strafe statt Therapie verdient. 

... zum aktuellen Gesundheitswahn

Die Kontrolle der Reproduktion der Subjekte, die einst Privatsphäre war und dem Belieben des/ der Bourgeois(e) überlassen wurde, wird momentan in der Gesundheitspolitik noch mehr erweitert. Was in den 90ern mit der Suchtprävention und dem Abfeiern der »Nicht-Sucht-Persönlichkeit« begonnen wurde, wird nun konsequent mit dem Nichtraucher-Schutz-Gesetz und den zu erwartenden Gesetzen zum Schutze der Jugend, die vom Schnaps nicht lassen will, fortgeführt. Gleichzeitig wird die immer stärkere Betonung von Selbstverantwortung nach den Hartz-IV-Gesetzen, die eine ständige Flexibilisierung und Verfügbarkeit der Arbeitskraft verlangen und Arbeit noch da einfordern, wo sie weder ökonomisch benötigt noch entlohnt wird, nun auch auf die Gesundheitspolitik ausgedehnt. Sie macht die Sorge um die eigene Gesundheit im Sinne ständiger Verwertbarkeit zur Voraussetzung, damit die vereinzelten Einzelnen überhaupt noch ihre ohnehin prekäre Existenz erhalten können. Autoritärer staatlicher Eingriff in die noch intimsten Bereiche der BürgerInnen und die zunehmende Entlassung der Überflüssigen in eine Existenz, die nicht viel mehr ist als Dahinvegetieren, sind kein Widerspruch, sondern gehören konsequent zusammen.

Was die rot-grüne Bundesregierung mit ihrer Gesundheitsreform und Hartz IV begann, führt die große Koalition erbarmungslos fort. Dabei erschreckt, wie sicher sich der Staat des Beifalles seiner BürgerInnen sein kann, die nämlich nicht auf die Barrikaden gehen, sondern in der neuen »Selbstverantwortung« eine Honorierung ihrer Mühen sehen, sich mit Diät, Nordic-Walking und Poweryoga ständig fit für die Verwertung zu halten. Reibungslos scheint der narzißtische Genuß am eigenen gestählten Körper, den man nach getaner Verwaltung seiner ICH-AG mit Freuden im Fitnesstudio malträtiert, mit der Ahnung davon zu korrespondieren, der Volksgesundheit zu dienen und keine unnützen Kosten zu produzieren. Individualität ist längst im Dienst am Allgemeinen aufgegangen. Genuß wird nur noch dort zugelassen, wo er nützt. Anders kann man sich das große Einverständnis mit den neuen Rauchverboten nicht erklären, die noch die letzte Kneipe und Disco, einmal Synonym zweckfreien Geniessens, zu Nichtraucherschutz-Reservaten machen sollen. Aber so sehr das freudige Zurichten des eigenen Körpers und das Antrainieren permanent guter Laune - um jede Situation motiviert und flexibel meistern zu können - das narzißtische Genießen des eigenen Körpers ermöglicht, schwingt doch permanent die Angst vor dem körperlichen Verfall mit, der unter den Bedingungen des postindustriellen Kapitalismus das Siechtum bedeutet. Denn wer sich eigenverantwortliche Gesundheitsvorsorge und Zusatzversicherungen nicht leisten kann, bekommt das Stigma der Armut auf den Leib geschrieben. Bald schon wird man den sozialen Stand der Menschen am fehlenden Zahnersatz oder der nicht vorhandenen Brille erkennen, die als überschüssiger Luxus aus der normalen Gesundheitsversorgung ausgegliedert sind. Wer bereits schwer krank oder gar behindert ist, trägt von vornherein den Stempel des Unproduktiven. Folgerichtig begründete der Bremer Bildungssenator Lemke die Abschaffung des Studiengangs Behindertenpädagogik an der Bremer Uni mit seiner Überflüssigkeit, da Geistigbehinderte ohnehin nicht in den Arbeitsmarkt zu integrieren seien. Diese »Überflüssigen« gar nicht erst entstehen zu lassen, ist Ziel des zunehmenden Drucks auf werdende Eltern, sich mit Hilfe von Pränataldiagnostik zu vergewissern, ob ihr zukünftiges Kind auch gesund ist. Die damit einhergehende Weisung, mit den Ergebnissen dieser Tests »verantwortungsvoll« umzugehen, ist vor dem Hintergrund eines Abtreibungsrechts, das die Abtreibung potentiell behinderter viel länger zulässt als die gesunder Kinder, nichts anderes als Euthanasie durch die Hintertür.

Gesundheits- wie Sozialpolitik produzieren eine permanente Panik im Subjekt, droht es doch ständig zu scheitern. Das Leben wird zunehmend an dem einzigen Ziel der Vermeidung von physischer und psychischer Schwäche ausgerichtet, bis von einem Leben keine Rede mehr sein kann. Denn unter dem Blickwinkel der Vermeidung von Krankheit und Tod wird jede Lebensäußerung zum potentiellen Risikofaktor. »Wenig fehlt, und man könnte die, welche im Beweis ihrer quicken Lebendigkeit und strotzenden Kraft aufgehen, für präparierte Leichen halten, denen man die Nachricht von ihrem nicht ganz gelungenen Ableben aus bevölkerungspolitischen Rücksichten vorenthielt. Auf dem Grunde der herrschenden Gesundheit liegt der Tod.«3


ANMERKUNGEN

1) Es gab in jener Zeit zwei internationale Opiumkonferenzen: Die Erste fand 1912 auf Initiative der USA in Haag statt und schrieb eine Begrenzung und Kontrolle der Opiumproduktion und des -handels fest. Der Vertrag wurde zunächst von neun Staaten unterzeichnet (u.a. USA, China, Großbritannien, Russland und Frankreich), erlangte jedoch mit dem Friedensvertrag von Versailles weltweite Gültigkeit. Auf einer zweiten Konferenz 1925 in Genf wurde das Abkommen erweitert, neben Opium wurden außerdem Heroin, Cocain, Cannabis und einige synthetische Drogen verboten (mit Außnahme der Verwendung zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken). In Deutschland wurde daraufhin 1929 ein neues Opiumgesetz verabschiedet, welches bis 1972 als Grundlage der deutschen Drogenpolitik galt. 1961 wurde der Vertrag von dem Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel ersetzt.

2) Heroin soll hier nur als Beispiel genommen werden. Bei anderen Drogen wirkt sich das Verbot ähnlich nur nicht so drastisch aus, beim Heroin kann es auch tödliche Folgen zeitigen.

3) T. W. Adorno (1951): Minima Moralia. Reflexionen aus dem beschädigten Leben, in: ders.: Gesammelte Schriften Bd.4, Frankfurt a.M. 1997


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